Aus diesem Grund hat das anwendbare Recht im Ergebnis keine Auswirkungen auf die konkreten Sanktionen. Der Einfachheit halber wird daher in den nachfolgenden Erwägungen sowohl für das StGB in seiner Fassung vor dem 1. Januar 2018 (aStGB), wie auch in seiner Fassung ab dem 1. Januar 2018, einheitlich die Bezeichnung «StGB» verwendet.