16. Sexuelle Handlungen mit Kindern nach Art. 187 Ziff. 1 StGB (Ziff. 1 der Anklageschrift) 16.1 Allgemeines zu Art. 187 Ziff. 1 StGB Sexuelle Handlungen mit Kindern nach Art. 187 Ziff. 1 StGB begeht, wer mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornimmt, es zu einer solchen Handlung verleitet oder es in eine sexuelle Handlung einbezieht. Es kann auf die weiteren theoretischen Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 669 ff.). 16.2 Subsumtion und Fazit Es handelt sich vorliegend um den gleichen Sachverhalt, welcher bereits in Ziff. 15.2 hiervor rechtlich gewürdigt wurde.