Der Beschuldigte berührte den Po und die Brüste der Privatklägerin, knetete ihre Brüste und saugte mit dem Mund an ihren Brustwarzen, schob seine Zunge in ihr Ohr, berührte und massierte ihren Vaginalbereich und führte auch seine Finger in die Vagina ein. Sodann drängte er ihr Küsse auf und rieb seinen erigierten Penis durch die Kleider an der Scheide der Privatklägerin, bis er zum Samenerguss kam. Er forderte sie weiter auf, ihn an seiner eigenen Brust zu lecken, ihn anzufassen und seinen Penis zu reiben.