Er hatte es bereits über Jahre in Schach gehalten und machte sich den Umstand zu Nutze, dass es ihn in verletzlichem Zustand, nämlich alkoholisiert und sorgegeplagt auf der Suche nach väterlichem Rat, aufsuchte. Nach ursprünglich noch erwünschtem Trost überschritt er die Schwelle körperlicher Nähe, indem er sich mit einer Mischung aus jahrelanger «Gefügigmachung» durch Drohungen und die Fernwirkung der Familie in Afrika, seiner körperlichen Überlegenheit, aber auch der tatsächlichen Fixierung, d.h. mit körperlichem Einsatz, über den Willen der Privatklägerin hinwegsetzte.