661 ff.). Ergänzend ist auf die Gruppierung der Tatvorwürfe in der Anklageschrift hinzuweisen: 1. Sexuelle Handlungen mit Kindern und sexuelle Nötigung, beides mehrfach begangen in der Zeit von ca. 2008 bis 5. Dezember 2011 [bis zum Tag vor dem 16. Geburtstag der Privatklägerin] 2. sexuelle Nötigung, ev. sexuelle Handlung mit Abhängigen, mehrfach begangen in der Zeit vom 6. Dezember 2011 [16. Geburtstag der Privatklägerin] bis 5. Dezember 2013 [ein Tag vor dem 18. Geburtstag der Privatklägerin] 3. […] 4. Vergewaltigung und Inzest, begangen am 9. Mai 2018 [Alter der Privatklägerin: