- Die Theorie eines Komplotts wurde widerlegt - Die Aussagen der Privatklägerin fügen sich in die wenigen objektiven Beweismittel ein (Samenflüssigkeit) - Der Beschuldigte scheint unter seiner scheinbar weissen Weste ein zweites Gesicht zu haben, welches offenbar nicht einmal seinem nächsten Umfeld bekannt ist. Er ist – wie Zeugin S.________ zu Recht aussagte – doppelbödig und nur schwer greifbar. So hat er auch bezüglich seiner kriminellen Vorgeschichte mit Drogen und seiner afrikanischen Ehe samt Kind viele Personen im Dunkeln gelassen. Sein Aussageverhalten enthält zahlreiche Lügensignale.