Die Privatklägerin besticht zudem als ehrliche Person. Es kann darauf abgestellt werden. - die Aussagen der Privatklägerin zu den Vorfällen stimmen inhaltlich in allen Punkten mit den früheren Berichten der Fachpersonen überein. Es wussten zu viele Personen bereits Jahre vor der Anzeige von den möglichen Übergriffen auf die Privatklägerin. - Die Theorie eines Komplotts wurde widerlegt - Die Aussagen der Privatklägerin fügen sich in die wenigen objektiven Beweismittel ein (Samenflüssigkeit) -