Gegenüber dem IRM hatte sie bei der Untersuchung gesagt, sie habe letztmals vor ca. einem Monat mit ihm Sex gehabt (Vermerk Mitarbeiterin: 7. April 2018; pag. 267). Gegenüber der Polizei sagte sie bei der zweiten Einvernahme hingegen, sie habe ca. 2-3 Monate zuvor das letzte Mal Sex mit ihm gehabt (pag. 50 Z. 329). Vor der oberen Instanz sprach die Privatklägerin von acht Monaten (pag. 938 Z. 40 f.). Hier dürfte es sich um solch zeitliche Ungenauigkeiten in den Aussagen der Privatklägerin handeln, wie zuvor erwähnt. Immerhin setzte die Privatklägerin hier noch Eckpunkte, indem sie sagte, die Ferien hätten von 2.3.-6.4. gedauert;