Immerhin haben die Zuständigen aber die R.________ aufgeboten hat und ein Gespräch mit dem Vater geführt. So oder anders kann dieser Umstand nicht als Begründung hergezogen werden, dass bereits damals niemand der Privatklägerin Glauben geschenkt hätte. Dies wird durch die Aussagen und Einschätzungen der Fachpersonen klar widerlegt. 12.2.5 Objektive Beweismittel Zu erwähnen ist die in der Vagina gefundene Samenflüssigkeit. Der Ex-Mann der Privatklägerin gab bei seiner Einvernahme vom 21. Juni 2018 an, vor dem Vorfall mit der Vergewaltigung sei die Privatklägerin in Gambia gewesen.