Es darf insbesondere nicht vergessen werden, dass die Privatklägerin als geschädigtes und verwahrlostes Kind nur wenige Jahre zuvor in die Schweiz gekommen war und der primäre Fokus der Behörden darin lag, sie zu integrieren und ihre Lebensqualität zu verbessern. Wenn unter der neuen Ägide der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde aus heutiger Sicht auch befremdlich anmuten mag, dass bereits Jahre zuvor Hinweise auf Missbrauch vorlagen und wenig unternommen wurde, so dürfte dies primär auch dem damals noch herrschenden Zeitgeist geschuldet sein.