_ vom 23. Februar 2015 ist dem Eintrag vom 23. November 2017 folgende Konsultationsnotiz zu entnehmen: «Erbrochen, wenig Blut. Zittrig. Kribbeln in den Händen. Mutter erkrankt. Blut im Gehirn. Von Vater 13-17-jährig sexuell berührt -> Streit EM-Vater. Freunde des Vaters involviert. Belastet sehr. Seit 9 Jahren Psychologin.» (pag. 252). Somit wusste auch der Hausarzt bereits Ende 2017 von den Vorwürfen von sexuellen Übergriffen an der Privatklägerin. Als Prozedere hat er hingeschrieben «Weitergehen», was wohl darauf hindeutet, dass (auch) er nichts unternommen hat. Problematisch ist dabei, dass er offenbar auch der Hausarzt des Beschuldigten war.