___ (Wohnheim) anvertraut. Diese notierte ihre Erkenntnisse am 22. Januar 2013 (grenzgängiges Verhalten Vater, Angst, dass er ihr etwas antun könnte, Annäherungsversuche Vater, Privatklägerin könne sich nicht vorstellen, rechtlich gegen ihn vorzugehen; pag. 288). Ihre Aussagen über die geschilderten Übergriffe finden sich im Detail auf pag. 85 Z. 108 ff. Sie sagte aus, früher habe die Privatklägerin ähnliche Äusserungen T.________ gegenüber gemacht. Nachdem die Privatklägerin ihr das erzählt habe, habe sie mit ihr geschaut, was sie brauche und was man habe machen wollen. Ihr Vater dürfe so etwas nicht machen. Sie hätten das Angebot gemacht, mit der Pflegefamilie und der Familie AD.