Sie hat bereits damals konkret von Küssen und Anlangen gesprochen und auch den Vorfall im Zusammenhang mit den ersten Ferien in Gambia bereits schon erzählt. Die Betreuerin gab zu Protokoll, dass sie der Privatklägerin zu 100% geglaubt hatte (pag. 125 Z. 82 f.). Sie habe den Fall dann nach Absprache mit P.________ bei der R.________ vorgestellt und man habe ihr geraten, den Vater alleine zu konfrontieren und vor allem zu sensibilisieren, dass man das nicht dürfe. Es verwundere sie nicht, dass er alles abstreite. Bereits beim Gespräch damals, welches sie mit P.________ gehabt hätten, sei er sehr ausgewichen. Er habe so reagiert, als ob alles bestens sei.