Die erste Notiz vom 9. November 2011 dokumentiert, dass die Privatklägerin ihr von drei Jahre andauerndem Missbrauch erzählte, jedenfalls seit «Y.________», die Ex-Frau des Beschuldigten, weg sei; kein Geschlechtsverkehr, aber Streicheln an Geschlechtsorganen und Selbstbefriedigung sowie die Hand in seiner Hose. In Gambia habe sie einmal auf ihn liegen müssen. Er habe sie an sich gedrückt und eindeutige auf und ab Bewegungen gemacht. Er habe sie auch auf den Mund geküsst (pag.