Zeuge L.________ hat dem Beschuldigten offenbar auch gedroht und gab dies unumwunden zu. Auch hat er sich selber belastet, indem er erklärte, die Überwachungsapp auf dem Handy der Privatklägerin installiert zu habe. Seine Schilderungen sind auch sonst insgesamt sehr überzeugend, authentisch, detailreich und komplex. So etwas konstruieren, mit den nachgewiesenen Fakten anderer Zeugen in Einklang bringen und mit der Privatklägerin in einem derart filigranen Mass erfolgreich absprechen zu können, ohne dass das Ganze auffliegt oder voller Widersprüche wäre, ist mehr als nur lebensfremd und praktisch undenkbar.