Der Beschuldigte habe ihr gesagt, dass es vielleicht ihr Schicksal sei, dies zusammen zu machen. Danach habe die Privatklägerin ihre Familie in Gambia informiert, diese hätten ihr aber nicht geglaubt und telefonisch nachzufragen begonnen. Sie habe dann alles wieder abgestritten. Dann habe der Beschuldigte angerufen und die Privatklägerin aufs Übelste beleidigt. Auch die gambische Ehefrau des Beschuldigten, AJ.________(Spitzname von AI.), habe angerufen. Sie habe damals als einzige Frau mit der Privatklägerin sympathisiert. Sie habe Zeuge L.________ gesagt,