107 Z. 130 ff.). Er konnte dann auch sehr detailliert schildern, wie er sich Sorgen gemacht habe während sie trotzdem dorthin gegangen und sie dann auch tatsächlich aufgelöst zurückgekommen sei (pag. 107 Z. 133 ff.). Er gab an, dass er im Winter 2015 (pag. 113 Z. 404 ff.) unter dem Sofa zugehört habe, als die Privatklägerin den Beschuldigten zu Hause zur Rede gestellt habe (Vorfall mit der missglückten Aufnahme) und dieser die Sachen nicht abgestritten habe. Der Beschuldigte habe ihr gesagt, dass es vielleicht ihr Schicksal sei, dies zusammen zu machen.