12.2.3 Vergewaltigung Auf pag. 32 ff. Z. 464 ff. und pag. 61 f. Z. 222 ff. finden sich die Beschreibungen der Privatklägerin zur Vergewaltigung. Die Privatklägerin schilderte dem Beschuldigten ihre Probleme mit dem (Ex-)Mann, woraufhin dieser sie zunächst umarmte. Er sagte ihr, dass sie nicht so viel trinken solle, da sie sonst etwas mache, was sie nicht wolle und sich am nächsten Tag nicht mehr erinnern könne. Der Beschuldigte fing an, die Privatklägerin zu begrabschen, am ganzen Körper zu küssen und ihre Brüste zu kneten (pag. 32 Z. 477 ff).