Als sie 13 Jahre alt gewesen sei, sei sie zum ersten Mal nach Afrika gegangen und dort sei es auch weitergegangen mit «fingerle». Er habe auch richtig seine Hand in ihre Scheide getan und seine Frau (eine in Gambia) sei im Wohnzimmer gewesen und er habe es gemacht und habe ihr gesagt, sie dürfe es nicht der Stiefmutter erzählen, weil die Gambianer immer recht hätten (pag. 26 Z. 204 ff.). Auch dieser Vorfall ist ziemlich detailreich und wirkt authentisch erlebt. Zudem erklärte die Privatklägerin auch mehrfach, der Beschuldigte habe sich in Gambia auch schon an ihrer kleinen Halbschwester AK.________ vergriffen.