Diese Erzählung wirkt selbsterlebt und nicht konstruiert. Ihre Reaktion auf die angeblich normalen Spiele sind zudem alters-, kultur- und sozialisierungsgerecht (die Privatklägerin war zu Beginn der Vorfälle 14.5-jährig). Betreffend Einstellung zu Körperlichkeit erklärte sie, sie habe damals noch nichts von Sex gewusst. Der Vater sei zu Hause oft nackt gewesen und habe auch ihre Privatsphäre nicht respektiert. So habe sie beim Duschen nie abschliessen dürfen, im Falle, dass er «bisle» müsse, was er dann auch getan habe (pag. 26 Z. 179 ff.).