Auch der Beschuldigte selber konnte letztendlich kein nachvollziehbares Argument liefern, weshalb ihn seine Tochter zu Unrecht belasten sollte. 12.2 Sexuelle Handlungen 12.2.1 Drohungen / unter Druck Setzen Auf Vorhalt, wonach der Beschuldigte die Privatklägerin psychisch unter Druck gesetzt habe, indem er gedroht habe, sie nach Gambia zurückzuschicken und Druck durch die Familie aus Gambia auf sie ausübe, sagte der Beschuldigte aus, das stimmte nicht, er habe der Privatklägerin nie gedroht, nie, nein, nein (pag. 528 Z. 2 ff.). Eine eindrückliche Beschreibung der für die Privatklägerin bedrohlichen Welt in Gambia findet sich auf pag.