Bezeichnend ist sodann eine Aussage der Zeugin S.________, welche die Kammer vor dem Hintergrund des Gesagten als zutreffend und aussagekräftig erachtet (pag. 86 Z. 156 ff.): «A.________ weist sämtliche Vorwürfe von sich. Was sagen Sie dazu? Das würde ich auch wenn ich ihn wäre. Nein, ich denke, er hat zwei Gesichter. Ich habe ihn immer sehr nett erlebt. Ein wenig kumpelhaft. Wir hatten sehr klare Regeln über das Verhalten mit Eltern. Wenn ich einen Tritt daneben gemacht hätte, hätte er sicher «kantäktelet» [recte: «kontäktelet»]. Er war sehr interessiert am anderen Geschlecht.