__ zu Nähe und Distanz). Er blieb in seinen Antworten ausweichend, insbesondere zum Vergewaltigungsvorwurf und dem Jugendstrafverfahren, wo er wiederholt ein Versagen der Betreuungspersonen geltend machte und sich aus der Schusslinie nahm. Insgesamt besticht das Aussageverhalten des Beschuldigten durch die massiven Gegenangriffe gegen die Privatklägerin, die Hilflosigkeit seines Erklärungsversuchs eines Komplotts gegen ihn sowie die Vorwürfe gegenüber den Betreuerinnen in der Stiftung Q.__