Hauptehefrau in Gambia, drittes Kind mit ihr von dem nur wenige wissen, Drogenvorstrafen, Drogenkonsum und Handel. Im Weiteren lässt auch der Vorhalt der Polizei vom 8. August 2018 gegenüber Zeugin AD.________ (Mutter der Ex-Frau des Beschuldigten) tief blicken (pag. 137 Z. 267 ff.): «Gemäss Kenntnissen der Polizei hielt sich A.________, bevor er in die Schweiz kam, in Österreich auf. Dort wurde er am 09.02.2001 mit der Alias-Identität AK.________ Z.________(gleicher Nachname wie A.), geb. 10.02.1982, wegen Drogengeschäften erkennungsdienstlich behandelt.