Situationen zu vermeiden, welche ihn solchen Vorwürfen aussetzen könnten. Dazu sagte er aber während des gesamten Verfahrens nichts. Der Beschuldigte bestritt vor der Vorinstanz die Eckpunkte der Nacht vom 8. auf den 9. Mai 2018 nicht, stellte sie aber in einem anderen Licht dar als die Privatklägerin und hatte für jeden ihrer Vorwürfe eine Erklärung: Er sei in dieser Nacht von AG.________ nach Hause gekommen und am Schlafen gewesen, als die Privatklägerin geklingelt und er geöffnet habe. Sie habe gesagt, sie habe Probleme mit ihrem Mann und brauche Geld.