Auch der Umstand, dass der Beschuldigte versuche, die Privatklägerin in ein möglichst schlechtes Licht zu rücken, stelle ein typisches Lügensignal da. Es bestünden erhebliche Zweifel an den Aussagen des Beschuldigten, weshalb auf diese nur mit grosser Zurückhaltung abgestellt werden könne. 11.2.2 Würdigung durch die Kammer Dieser Würdigung kann sich die Kammer in allen Punkten anschliessen. Der Beschuldigte beschränkte sich – neben seinen Gegenangriffen – vor allem auf das Bestreiten. Infolgedessen ist auch nicht ganz so viel zu würdigen wie bei seiner Tochter.