__ von den sexuellen Missbräuchen erzählt habe und jemand aus der Stiftung Q.________ mit ihm über ein solches Thema gesprochen habe. Für eine Person, welche eine Tat effektiv nicht begangen habe, sei das Bestreiten durchaus nicht einfach. Vorliegend streite der Beschuldigte aber nicht nur ab, sondern stelle sich als Opfer einer Verschwörung dar, die durch die Privatklägerin und deren Ex-Mann initiiert worden sei. Diese Verschwörungstheorie werde bereits durch den Umstand widerlegt, dass die Privatklägerin bereits im Jahr 2011 – als sie L.________ noch gar nicht kannte – gegenüber P.________ und dem Q.________ Vorwürfe gegen den Beschuldigten erhoben habe. Bei dem vermeintlichen Kom-