Er habe ausgesagt, dass die Privatklägerin ihm nicht folge und mache, was sie solle. Sodann verstehe er nicht, warum sie sich fünf Stunden im Frauenspital habe untersuchen und die Spurensicherung durchführen lassen, wenn keine Vergewaltigung stattgefunden habe. Die Privatklägerin habe irgendwie Probleme im Kopf und dies mit ihrem (Ex-)Mann geplant. Alles, was sie sage, sei Lügerei. Die Privatklägerin habe [im Zeitraum des Vergewaltigungsvorwurfs] eine schwierige Zeit gehabt; sie sei am Kiffen gewesen und habe Alkohol getrunken. Auch in Afrika habe sie draussen mit den Jungs Drogen konsumiert.