27 die Privatklägerin unter Druck zu setzen. Es sei alles nur «blablabla», was sie sage. Die Privatklägerin alleine hätte das ohnehin nicht gesagt, es stecke jemand anderes dahinter; ihr (Ex-)Mann wolle ihn im Gefängnis sehen. Es sei in der Folge aber nicht nur bei diesen Aussagen geblieben, der Beschuldigte sei auch übergegangen zu massiven Gegenvorwürfen und Gegenangriffen. Er habe ausgesagt, dass die Privatklägerin ihm nicht folge und mache, was sie solle.