Auch die Vorwürfe, er habe die Privatklägerin begrapscht, geküsst, ihre Brüste geknetet, ihre Hosen ausgezogen, ihr zwei Finger in die Vagina eingeführt und sie anschliessend penetriert, habe der Beschuldigte als die grösste Lüge abgetan. Er habe weiter ausgesagt, dass es nicht stimme, dass die sexuellen Handlungen mit einem Spiel begonnen hätten und er der Privatklägerin gesagt habe, Schreien gehöre nicht zum Spiel. Alles, was die Privatklägerin sage, stimme nicht. Er habe auch nie «Juju» mit ihr gemacht oder ihr gedroht. Er wisse nicht, weshalb ihn die Privatklägerin so massiv belaste, da nichts passiert sei.