Der Beschuldigte habe die Vorwürfe konsequent abgestritten, wobei er gesagt habe, es sei die grösste Lüge, die es gebe, dass er sie vergewaltigt haben solle. Wäre es so gewesen, dann hätte die Privatklägerin zur gleichen Zeit die Polizei gerufen. Auch die Vorwürfe, er habe die Privatklägerin begrapscht, geküsst, ihre Brüste geknetet, ihre Hosen ausgezogen, ihr zwei Finger in die Vagina eingeführt und sie anschliessend penetriert, habe der Beschuldigte als die grösste Lüge abgetan.