26 wohl ihr nahestehende Leute dies von ihr wollten, erklärte die Privatklägerin, dass sie ein Recht habe zu sagen, was ihr passiert sei. Sie würde nicht nur für sich, sondern auch für ihr Kind kämpfen (pag. 935 Z. 10 f.). Sie äusserte auch Enttäuschung darüber, in ihrer Zeit im Q.________ nach dem Erzählen der Übergriffe nicht beschützt worden zu sein und sich gewünscht zu haben, dass es aufhöre und jemanden den Beschuldigten frage, warum er das mache (pag. 936 Z. 26).