Genau das dürfte vorliegend geschehen sein. Zahlreiche ihrer Aussagen sprechen tatsächlich eher dafür, dass die Übergriffe in Afrika und später in der Schweiz nach der Trennung des Beschuldigten stattfanden (pag. 27 Z. 218 ff., pag. 27 Z. 255 ff.). Dies auch, wenn sie gleichzeitig aussagte, sie sei damals 13-jährig gewesen, was auf einen Beginn 2008 weisen würde. Bei dieser «Erinnerung» handelt es sich aber um eine offensichtlich «berechnete» oder geschätzte, so dass den ereignisverknüpften Zeitangaben generell (hier: Stiefmutter war nicht mehr da, neue Wohnung) klar höherer Plausibilisierungsgehalt zukommt.