21 Die erste Einvernahme der Beschuldigten erfolgte erst am 24. Mai 2018. Dies war 15 Tage nach dem Vorfall der mutmasslichen Vergewaltigung. Zwar handelt es sich dabei immer noch um die tatnächsten Erstaussagen der Geschädigten, es ist dabei aber zu beachten, dass diese nicht mehr unter dem unmittelbaren Eindruck des Vorfalls gemacht wurden, die Geschädigte zwischenzeitlich mit diversen Personen gesprochen hatte, u.a. mit der Opferhilfe (pag. 23 Z. 35 ff.).