sexuell missbraucht (Auszug Strafbefehl vom 28. November 2013, pag. 289). Gemäss Vorwurf im Strafbefehl hat er sie am ganzen Körper betatscht, danach seine Hose ausgezogen und ihr gesagt, sie solle seinen Penis anfassen und ihm einen blasen. Zudem habe er gegen ihren Willen versucht, in ihre Vagina einzudringen. Das Argument der Verteidigung der Projektion dieses Vorfalls auf den Vater greift nicht. Bereits die Tatvorwürfe sind deutlich anders gelagert als jene, welche die Privatklägerin bereits vor diesem Vorfall und konstant auch danach gegen den Vater geltend gemachten hat. Beim Vater war nie die Rede von Fellatio.