Beim Übergriff des Jungen ist betreffend das Bluten von einem Missverständnis auszugehen. Bei den Vorwürfen gegenüber beider Onkel ist in Erinnerung zu rufen, dass die Privatklägerin in der Folge nie mehr mit diesen Vorfällen konfrontiert wurde und diese anlässlich ihrer Einvernahme vor der oberen Instanz wahrscheinlich zum ersten Mal seit über 10 Jahren überhaupt wieder hörte. Wenn diese Vorwürfe nun vor der Kammer bestritten wurden, so kann dies durchaus bedeuten, dass sie in der Entwicklung der Privatklägerin in den Hintergrund getreten und von neuen (negativen) Ereignissen überlagert wurden.