Sie habe wahnsinnig Angst, wenn ihr Vater bspw. einkaufen gehe und sie alleine im Haus der Grossmutter lassen würde. Dies weist darauf hin, dass damals (vor der Reise) tatsächlich noch keine Übergriffe vom Vater stattgefunden hatten, jedoch solche durch Dritte in Gambia. Sie war sich aber bereits damals sicher, dass der Vater ihr nicht glauben würde, wenn sie sich ihm anvertrauen würde (pag. 282). Im Übrigen habe die Privatklägerin erzählt, dass die Grossmutter wegen Verdachts in Afrika ihren Lieblingsonkel angewiesen habe, bei der Privatklägerin zu «kontrollieren», ob sie noch Jungfrau sei, was er dann leider– gegen Geld – auch gemacht habe (pag. 284). Zeugin Y.___