Die Verteidigung argumentierte, dass dabei auch eine mögliche Projizierung des anderweitig Erlebten auf ihren Vater denkbar sei. Die Privatklägerin gibt selber an, dass sie die anderen erlebten sexuellen Übergriffe meistens jemandem erzählt habe, man ihr aber nie geglaubt habe, insbesondere ihr Vater nicht. Man habe ihr nicht geglaubt oder aber ihr die Schuld gegeben. Gemäss Bericht der Hausärztin, Dr. med. U.________, vom 22. Dezember 2009 sei die Privatklägerin offenbar als Kind vergewaltigt worden (pag. 140). Von Zeugin T.________ stammen die Aktennotizen vom 6. und 9. November 2009. Die Privatklägerin habe ihr von zwei Vorfällen sexueller Gewalt erzählt.