Im Gegenteil schildert gerade Dr. med. W.________, dass es der Privatklägerin oft gelinge, ihre Gefühle des überschwemmenden Leides in ein Bild zu fassen (pag. 551). Dabei ist zu erwähnen, dass Dr. W.________ kurz vor dem Hauptvorwurf der Vergewaltigung Therapeutin der Privatklägerin wurde und so nach der Anzeige von Anfang an in die Aufarbeitung der nunmehr offengelegten Übergriffe involviert war. Die von ihr beschriebenen Diagnosen samt Auswirkungen weisen allesamt nicht in Richtung Wahrnehmungsstörungen, Wahnhaftigkeit, Realitätsverlust etc.