Sie sei die ersten zwei Jahre in einem Wechselbad der Gefühle gewesen (Ehe des Vaters ging auseinander, Kulturwechsel in der Schweiz). Sie habe sich auf die neue Wohn- und Betreuungssituation eingelassen. Das Wechselbad habe zwischen Einlassen und Ruhe finden in der Schweiz und der Sehnsucht nach Gambia, nach der dortigen Zugehörigkeit auf einer anderen Ebene (Sippe) bestanden (pag. 84 Z. 65 ff.). Zeugin T.________ gab an, sie habe die Privatklägerin (in der Zeit als Betreuerin auf der Wohngruppe im 10. Schuljahr) als einfühlsam, lebendig, manchmal impulsiv erlebt. Sie könne gut reflektieren. Sie habe gerne mit anderen Menschen zu tun, sei sehr bewegungsfreudig (pag. 125 Z. 44 ff.).