Sie sei wirklich ambivalent, einerseits habe sie einen starken Willen, aber wenn es ihr schlecht gehe, sei sie zu nichts mehr fähig, sei auch nicht mehr entscheidungsfähig. Sie sei nicht sehr belastbar und kommen schnell an ihre Grenzen (pag. 77 Z. 299 ff.). Zeugin S.________ beschrieb die Privatklägerin als starke Persönlichkeit, voller Energie und Bewegungsdrang. In ihrem Sozialverhalten sei sie sehr unsicher gewesen. Es habe viele Missverständnisse im zwischenmenschlichen Austausch gegeben. Sie sei die ersten zwei Jahre in einem Wechselbad der Gefühle gewesen (Ehe des Vaters ging auseinander, Kulturwechsel in der Schweiz).