17 Mit diesem Bild decken sich auch die Aussagen der Zeugin P.________, der Psychotherapeutin der Privatklägerin seit dem Jahr 2009, welche deren emotionale Instabilität seit der Posttraumatischen Belastungsstörung erwähnte. Es sei ein ständiges Auf und ein Ab und es würden Stimmungsschwankungen vorliegen. Die Privatklägerin sei aber auch sehr stark, wenn sie etwas durchziehen wolle und auch stur (pag. 72 Z. 68 ff.). Sie sei zum Teil sehr aufbrausend geworden, wenn man sie für etwas beschuldigt habe und sie sich ungerecht behandelt gefühlt habe. Manchmal habe sie auch richtige Wutanfälle bekommen.