Sie arbeite deswegen nicht gründlich. Die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit seien deutlich reduziert. Die emotional-instabile Persönlichkeitsstörung sei der ausgeprägten emotionalen Deprivation geschuldet. Daraus und mit der leichten Intelligenzminderung seien das Durchhaltevermögen, die sozialen Fähigkeiten, die Selbstbehauptung und die Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigt. Zudem lägen ausgeprägte Stimmungsschwankungen vor (Akten IV-Stelle Kanton Bern, Dokument 105, 2 ff., pag. 869 ff.). Im gleichen Bericht diagnostizierte Dr. med.