(Regionaler ärztlicher Dienst, RAD) attestierte der Privatklägerin am 10. Juli 2014 deutliche Fortschritte, insbesondere im sprachlichen Bereich. Im zweiten Lehrjahr sei es zu einer persönlichen Krise gekommen und es sei eine psychotherapeutische Behandlung eingeleitet worden (Akten IV-Stelle Kanton Bern, Dokument 60, pag. 857 ff.). Im Bericht vom 5. Oktober 2016 von Dr. med. AC.________ wurde der IQ der Privatklägerin neu auf 64 bestimmt. Die Intelligenzminderung führe zu rascher Überforderung (eingeschränkte Stresstoleranz aufgrund eingeschränkter Problem- und Konfliktlösungsfähigkeit). Sie arbeite deswegen nicht gründlich.