Die Stimmung sei nach wie vor instabil, «Ausraster» seien seltener und weniger gravierend. Im geschützten Arbeitsmilieu könne sie sich sicher noch besser entwickeln. Es sei die jugendpsychiatrische Therapie weiterzuführen, wobei das Wohnumfeld abzuklären sei (Zusammenleben mit Vater sei schwierig für die Privatklägerin). Bei der Arbeit sei sie verlangsamt (Akten IV-Stelle Kanton Bern, Dokument 49, pag. 852 ff.). Dr. med. AB.________ (Regionaler ärztlicher Dienst, RAD) attestierte der Privatklägerin am 10. Juli 2014 deutliche Fortschritte, insbesondere im sprachlichen Bereich.