16 2. April 2013 wurde für das zweite Ausbildungsjahr die Verlängerung gutgeheissen (Akten IV-Stelle Kanton Bern, Dokument 30 S. 1 f., pag. 848 f.). Dem Arztbericht für die Anmeldung zur Volljährigen-IV, ausgestellt durch Dr. med. U.________ vom 11. März 2014 ist zu entnehmen, dass bei der Privatklägerin eine emotional instabile Persönlichkeit und eine Intelligenzminderung diagnostiziert wurden. Sie habe heute ein viel ruhigeres und adäquateres Verhalten mit besseren Leistungen und weniger Absenzen. Die Stimmung sei nach wie vor instabil, «Ausraster» seien seltener und weniger gravierend.