in Lebensqualität, Lebensfreude zeitweise verschwunden, Gefühle der Zuversicht und Hoffnung kaum mehr möglich, über lange Phasen in letzten Jahren gedrückte Stimmung. Kraft gebe ihr Mutterschaft). Der Behandlungsrhythmus sei ca. alle zwei Wochen. Die Ärztin attestiert, dass es der Privatklägerin oft gelinge, ihre Gefühle des überschwemmenden Leides in einem Bild zu fassen und es damit auch in ihrem Erleben veränderbar zu machen. Sie könne erkennen, dass die Übergriffe hinter ihr lägen und sie eine andere Zukunft vor sich habe. Aus den edierten IV-Akten ergibt sich dazu nichts Neues.