Diagnostiziert wird der Privatklägerin eine Posttraumatische Belastungsstörung als Folge sexueller Gewalt durch ihren Vater mit plötzlichen Erinnerungsfragmenten an Bedrohungs- und Ohnmachtssituationen, Durchschlafstörungen seit mehreren Jahren mit Angstträumen, Zukunftsangst und depressive Verstimmung sowie Gefühl der Kraftlosigkeit und Erschöpfung. Zudem wird auch eine Lernbehinderung mit verminderter Konzentrations- und Aufmerksamkeitsfähigkeit attestiert, welche sich durch grosse Impulsivität und Schwierigkeit mit der Emotionskontrolle, institutionelle Beschulung und 100% IV-Berentung manifestiert. Im Bericht fasst die Ärztin die von der Privatklägerin beschriebenen