15 unterstützt worden war. Diagnostiziert wird der Privatklägerin eine Posttraumatische Belastungsstörung als Folge sexueller Gewalt durch ihren Vater mit plötzlichen Erinnerungsfragmenten an Bedrohungs- und Ohnmachtssituationen, Durchschlafstörungen seit mehreren Jahren mit Angstträumen, Zukunftsangst und depressive Verstimmung sowie Gefühl der Kraftlosigkeit und Erschöpfung.