Es würden sich insgesamt ausgeprägte kognitive Leistungsbeeinträchtigungen manifestieren. Wie bereits in der Untersuchung vom 8. Mai 2009 würden die schwachen Testleistungen mit einem vergleichsweise besseren klinischen Eindruck bezüglich schulischen Fortschritten, Auffassungsvermögen, Sozialverhalten und Alltagskompetenzen kontrastieren (pag. 144). Dem Arztbericht vom 10. November 2021 von Dr. med. W.________ (pag. 550 f.) ist sodann zu entnehmen, dass diese die Privatklägerin nach Zuweisung durch X.________ seit März 2018 psychiatrisch-psychotherapeutisch behandelt, nachdem sie während mehreren Jahren durch Psychologin P.________ therapeutisch